Zivilrecht
Sonstige vertragliche Schuldverhältnisse
Leihe, §§ 598ff. BGB
Verwendungsersatz – Einführung
Verwendungsersatz – Einführung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Enkel E leiht seinem Cousin C für das Sommersemester seinen Mini Cooper S, da E ihn in seiner Studienstadt Berlin eh nicht benötigt. Zu den Semesterferien gibt C ihm das Auto zurück, verlangt aber die während des Semesters angefallenen Benzinkosten ersetzt.
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Einordnung des Falls
Verwendungsersatz – Einführung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Bei den Benzinkosten handelt es sich um die gewöhnlichen Kosten der Erhaltung der geliehenen Sache (§ 601 Abs. 1 BGB).
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Hat C gegen E einen Anspruch auf Ersatz der Benzinkosten, da es sich hierbei nicht um die gewöhnlichen Erhaltungskosten handelt (§ 601 Abs. 1 BGB)?
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
evanici
5.9.2023, 19:21:51
Autos kann man also nicht füttern i.S.d. § 601 I :D... Wären die Benzinkosten nicht sogar Abnutzungen i.S.d. § 602 und dadurch erst recht nicht erstattungsfähig ohne Vereinbarung?
Leo Lee
8.9.2023, 16:15:37
Hallo evanici, beachte, dass § 602 BGB den Haftungsmaßstab gem. § 276 ff. BGB modifiziert. Sprich, diese Norm wird bei SE-Ansprüchen und nicht bei Aufwendungen relevant :). Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo