Strafrecht
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Schwere Körperverletzung, § 226 StGB
Schwere Körperverletzung nach § 226 Abs. 1 Nr. 2 StGB: Wichtiges Glied: Zeigefinger
Schwere Körperverletzung nach § 226 Abs. 1 Nr. 2 StGB: Wichtiges Glied: Zeigefinger
17. August 2025
3 Kommentare
4,8 ★ (10.199 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Nach einem Kneipenbesuch kommt es zwischen T und O an einer Bushaltestelle zum Streit. T zieht sein Taschenmesser und schneidet Os rechten Zeigefinger ab. O ist Rechtshänder.
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