Strafrecht
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Schwere Körperverletzung, § 226 StGB
Schwere Körperverletzung nach § 226 Abs. 1 Nr. 2 StGB: Wichtiges Glied: Zeigefinger
Schwere Körperverletzung nach § 226 Abs. 1 Nr. 2 StGB: Wichtiges Glied: Zeigefinger
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Nach einem Kneipenbesuch kommt es zwischen T und O an einer Bushaltestelle zum Streit. T zieht sein Taschenmesser und schneidet Os rechten Zeigefinger ab. O ist Rechtshänder.
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Einordnung des Falls
Schwere Körperverletzung nach § 226 Abs. 1 Nr. 2 StGB: Wichtiges Glied: Zeigefinger
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Zeigefinger ist ein "Glied des Körpers" (§ 226 Abs. 1 Nr. 2 StGB).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Os Zeigefinger ist ein "wichtiges Glied des Körpers" (§ 226 Abs. 1 Nr. 2 StGB).
Genau, so ist das!
3. O hat den Zeigefinger "verloren" (§ 226 Abs. 1 Nr. 2 Var. 1 StGB).
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
TubaTheo
20.9.2023, 10:15:28
Könnte man bei der Wichtigkeit des Zeigefingers nicht anbringen, dass die Funktion dieses Figners weitestgehend durch den Mittelfinger ersetzt werden kann?
Lukas_Mengestu
20.9.2023, 17:14:42
Hi TubaTheo, sehr guter Gedanke. Der BGH hat diesen Aspekt in der umgekehrten Konstellation zur Argumentation herangezogen und argumentiert, unabhängig davon, ob der Geschädigte Links-/oder Rechtshänder ist, handele es sich bei dem rechten Zeigefinger jedenfalls dann um ein wichtiges Glied, wenn ihm ohnehin schon der Mittelfinger derselben Hand fehle und dieser Funktionsverlust "nicht einmal teilweise durch den Mittelfinger übernommen werden kann" (BGH, Urteil vom 15. 3. 2007 - 4 StR 522/06 = NJW 2007, 1
988). Kann der Pinzettengriff also vollständig durch den Mittelfinger ersetzt werden, so ließe sich hier durchaus vertreten, dass kein wichtiges Glied vorliegt. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team