Strafrecht

BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.

Schwere Körperverletzung, § 226 StGB

Schwere Körperverletzung nach § 226 Abs. 1 Nr. 2 StGB: Wichtiges Glied: Zeigefinger

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Schwere Körperverletzung nach § 226 Abs. 1 Nr. 2 StGB: Wichtiges Glied: Zeigefinger

5. April 2026

7 Kommentare

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Klassisches Klausurproblem

Nach einem Kneipenbesuch kommt es zwischen T und O an einer Bushaltestelle zum Streit. T zieht sein Taschenmesser und schneidet Os rechten Zeigefinger ab. O ist Rechtshänder.

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