Strafrecht
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Schwere Körperverletzung, § 226 StGB
Nr. 2: Wichtiges Glied – individuelle Verhältnisse
Nr. 2: Wichtiges Glied – individuelle Verhältnisse
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Nach einem Konzert kommt es zwischen Klarinettistin T und Pianistin O zum Streit. T schlägt mit ihrem Klarinettenkoffer mehrfach auf O ein. Die Schläge treffen O so schwer, dass in der Folge ihr rechter Ringfinger versteift.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Nr. 2: Wichtiges Glied – individuelle Verhältnisse
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Ringfinger ist ein "Glied des Körpers" (§ 226 Abs. 1 Nr. 2 StGB).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Wichtigkeit des Gliedes bestimmt sich grundsätzlich nach seiner generellen Bedeutung für den Gesamtorganismus.
Genau, so ist das!
3. Os Ringfinger ist nach Ansicht des BGH ein "wichtiges Glied des Körpers" (§ 226 Abs. 1 Nr. 2 StGB).
Nein, das trifft nicht zu!
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