Pfefferspray als gefährliches Werkzeug (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T sprüht O Pfefferspray ins Gesicht. Bei O kommt es zu einem brennenden Schmerz in den Augen, einer Schwellung der Schleimhäute und Atemnot.
Einordnung des Falls
Pfefferspray als gefährliches Werkzeug (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Indem T dem O Pfefferspray ins Gesicht gesprüht hat, hat er die Körperverletzung "mittels einer Waffe" bzw. "mittels eines anderen gefährlichen Werkezuges" (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB) vorgenommen.
Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.
Ja, in der Tat!
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lucylawless
5.2.2021, 12:30:24
Ist das Pfefferspray nicht eher ein Gift bzw. ein Stoff iSd Nr.1? Der Täter wirft dem Opfer doch nicht die Dose selbst ins Gesicht, sondern versprüht die ätzende Flüssigkeit...

Real Thomas Fischer Fake 🐳
5.2.2021, 13:20:58
Ich würde sagen, dass die Anwendung von Nr. 1 hier umstritten sein könnte (siehe Link unten, Ansicht 2 -> gelangen ins Körperinnere?). Aber selbst wenn Nr. 1 vorliegt, dann wird ja die Anwendung von Nr. 2 nicht ausgeschlossen, oder? :)

Real Thomas Fischer Fake 🐳
5.2.2021, 13:23:29
https://www.iurastudent.de/streitstaende/strafrecht/gen-gt-f-r-die-beibringung-isd-224-i-nr-1-stgb-dass-der-stoff-u-erlich

lucylawless
5.2.2021, 13:34:21
Im Zweiten wird man zum Glück von der Darstellung von Meinungsstreitigkeiten weitestgehend verschont, v.d. würde ich mit der h.M. gehen und eine Beibringung hier annehmen. Auf das gef. Werkzeug wäre ich ehrlich gesagt auch nicht unbedingt gekommen in diesem Zusammenhang aber gut zu wissen, dass man das hier auch sehen kann. Denn ausgeschlossen ist es nicht, das stimmt :)