Öffentliches Recht
VwGO
Allgemeine Leistungsklage
Statthaftigkeit Leistungsklage: Vorbeugende Unterlassungsklage gegen drohende untergesetzliche Normen?
Statthaftigkeit Leistungsklage: Vorbeugende Unterlassungsklage gegen drohende untergesetzliche Normen?
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die als Satzung erlassene Promotionsordnung der Uni U soll dahingehend geändert werden, dass in Jura nur noch promovieren darf, wer das erste Staatsexamen mit einer Note von 12 Punkten abgeschlossen hat. Studentin Lawra (L), die kurz vorm Examen steht, will das verhindern.
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Einordnung des Falls
Statthaftigkeit Leistungsklage: Vorbeugende Unterlassungsklage gegen drohende untergesetzliche Normen?
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. L will sich gegen den Erlass von untergesetzlichen Normen wenden. Statthaft ist eine vorbeugende Normenkontrolle (§ 47 VwGO).
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Es ist umstritten, ob ein Kläger sich vorbeugend gegen den bevorstehenden Erlass oder die Änderung untergesetzlicher Normen wenden kann.
Genau, so ist das!
3. Teilweise wird eine vorbeugende Unterlassungsklage gegen den Erlass von Normen für grundsätzlich unstatthaft gehalten.
Ja, in der Tat!
4. Für die Statthaftigkeit der Leistungsklage spricht der Subsidiaritätsgrundsatz.
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
suessmaus
25.8.2023, 11:39:41
sagt man nicht in dem Fall, dass die Exekutive auch im Rahmen der
Feststellungsklageauch durch die Entscheidung ebenso gebunden ist wie bei der
Leistungsklage(beides quasi verurteilung zum Nichterlass der Norm), sodass die grds. Subsidiarität nach § 43 II 1 VwGO nicht greift?
hannabuma
2.6.2024, 21:16:06
Könnte bei einer Satzung nicht auch ein
Normenkontrollantragim Eilverfahren gem. §
47 VI VwGOin Betracht kommen? Falls nicht: Warum?
as.mzkw
5.10.2024, 16:14:51
Weil die Satzung im vorliegenden Fall ja noch gar nicht erlassen wurde.
§ 47 VwGOist jedoch nur statthaft hinsichtlich bereits existenter untergesetzlicher Normen.