Statthaftigkeit Leistungsklage: Normerlassklage?

29. März 2025

11 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Illustration zur Normerlassklage, auf der die Person E. mit einer Gedankenblase zu sehen ist; in dieser Gedankenblase sieht man einen Promotionshut sowie den Schriftzug "Ab 12 Punkten!"
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Klassisches Klausurproblem

Die als Satzung erlassene Promotionsordnung der juristischen Fakultät der Uni U ermöglicht es grundsätzlich allen Absolventen, zu promovieren. Die Auswahl wird über die eingereichten Exposés getroffen. Einzelgänger E will, dass nur Absolventen ab einer Note von 12 Punkten promovieren können.

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