Statthaftigkeit Leistungsklage: Abgrenzung zur Anfechtungsklage: Durchsetzung eines Folgenbeseitigungsanspruchs
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Gemeinde G lässt im Einklang mit dem öffentlichen Baurecht ein neues FKK-Freibad errichten. Bei den Bauarbeiten werden die Wasserleitungen der kleinen Hexe (H) beschädigt, die auf dem Waldgrundstück nebenan haust. H möchte, dass G die Leitungen repariert.
Einordnung des Falls
Statthaftigkeit Leistungsklage: Abgrenzung zur Anfechtungsklage: Durchsetzung eines Folgenbeseitigungsanspruchs
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Nach erfolglosem Antrag bei G klagt H. H will hier gegen schlichtes Verwaltungshandeln der G vorgehen. Ist die Anfechtungsklage statthaft?
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Nein, das ist nicht der Fall!
2. Ist die Anfechtungsklage statthaft, wenn der Kläger begehrt, dass die Folgen des Vollzugs eines rechtswidrigen Verwaltungsakts beseitigt werden?
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Ja, in der Tat!
3. Die Beschädigung von Hs Leitungen sind die Folge des Vollzugs eines rechtswidrigen Verwaltungsakts. Statthaft ist die Anfechtungsklage.
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Nein!
4. H begehrt ein Realhandeln der Gemeinde. Statthaft ist die allgemeine Leistungsklage.
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Genau, so ist das!
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frausummer
26.8.2021, 15:41:56
Könnte mir vll nochmal jemand erläutern, weshalb wir keinen Folgenbeseitigungsanspruch prüfen, sondern eine Leistungsklage? Ja, H möchte, dass die Behörde eine Handlung vornimmt. Aber letztlich geht es doch um Folgenbeseitigung🤔
Victor
27.8.2021, 10:37:12
Da liegst du richtig. Es gilt jedoch zwischen allgemeiner Folgenbeseitigung z.B. auch wegen rechtswidrigem Verwaltungshandeln und der Vollzugsfolgenbeseitigung zu unterscheiden. Da kein VA-Vollzug vorliegt scheitert zweiter einfach. Daneben ist natürlich der FBA möglich.
Wendelin Neubert
4.1.2022, 17:51:45
Hallo frausummer, hallo Viktor, ihr lieben, Vorsicht Vorsicht. Es scheint, als seid ihr beide einem beliebten Fehler aufgesessen: Ihr müsst bitte immer ganz streng unterscheiden zwischen dem materiellen Anspruch - hier der Folgenbeseitigungsanspruch - und der prozessualen Durchsetzung. Materiell-rechtlich prüfen wir hier tatsächlich einen Folgenbeseitigungsanspruch - in der Aufgabe benennen wir ihn auch. Schwerpunktmäßig geht es in dieser Aufgabe aber um die prozessuale Durchsetzung des Folgenbeseitigungsanspruchs. Je nach dem welche Konstellation vorliegt, wird der (materielle) Folgenbeseitigungsanspruch prozessual durchgesetzt mit der Anfechtungsklage (Annexantrag gemäß § 113 Abs. 1 S. 2 VwGO zur Vollzugsfolgenbeseitigung) oder mit der allgemeinen Leistungsklage (Folgenbeseitigung hinsichtlich rechtswidrigen Realhandelns der Verwaltung). Im vorliegendem Fall ist mangels Vollzugs eines Verwaltungsakts die allgemeine Leistungsklage statthaft. Hoffe das hilft! Beste Grüße - Wendelin für das Jurafuchs-Team

frausummer
4.1.2022, 20:34:04
Hey! Danke dir Wendelin für die Antwort. Woher weiß ich denn in der Klausur, was von mir geprüft werden soll? Die Klausurfragen sind ja oft sehr offen gehalten
Wendelin Neubert
6.1.2022, 17:53:22
Hallo frausummer, in der Klausur wirst du einen Sachverhalt haben, in dem eine Beeinträchtigung eines Rechtsguts erfolgt ist und die Betroffene den Zustand vor Beeinträchtigung wiederhergestellt sehen möchte. Sie kann diese Wiederherstellung mit dem Folgenbeseitigungsanspruch verlangen. In der Klausur wird die Betroffene nun auf dem Klagewege die Wiederherstellung verlangen. In der Zulässigkeit liegt ein Schwerpunkt auf der Statthaftigkeit: Hier prüfst du das oben dargestellte Problem, ob eine Anfechtungsklage oder eine allgemeine Leistungsklage vorliegt. In der Begründetheit prüfst du dann, ob die Voraussetzungen des Folgenbeseitigungsanspruchs vorliegen. Schwerpunkt liegt hier auf der Rechtswidrigkeit der Beeinträchtigung. Hoffe das hilft! Beste Grüße - Wendelin für das Jurafuchs-Team
AliDaei24
15.10.2021, 17:53:40
Ich fände es klasse, wenn ihr zur Begründetheit eines Folgenbeseitigungsanspruchs noch einen Fall einstellen könntet (Herleitung, Voraussetzungen etc.). Habe ich in der Suche jedenfalls nicht finden können.

Lukas_Mengestu
17.10.2021, 17:32:50
Lieben Dank für den Hinweis, AliDaei24! In der Tat ist der VwGO-Kurs leider noch nicht ganz vollständig. Wir bemühen uns nach Kräften unser Angebot auch hier noch weiter auszubauen, sodass schon bald der gesamte examensrelevante Stoff abgedeckt ist. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
evanici
29.8.2023, 17:07:09
Könntet ihr den Klausurhinweis etwas erläutern?
Matteo10
30.10.2023, 16:08:07
(siehe den Thread ganz unten) Es geht darum wie der FBA prozessual geltend gemacht werden kann. Das ist je nachdem mit der Anfechtungsklage und einem Annexantrag oder eben mit der allg. Leistungsklage statthaft. In der begründetheit prüfst du dann die Voraussetzungen für den FBA.

Antonia
24.11.2023, 10:42:01
Wäre es im Fall der Anfechtungssituation eine objektive Klagehäufung?