Öffentliches Recht
Baurecht: Bauplanungsrecht
Anwendungsbereich des Bauplanungsrechts
Bauliche Anlage ja nein? 3
Bauliche Anlage ja nein? 3
4. Juli 2025
8 Kommentare
4,8 ★ (10.669 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Ornithologie-Profi P hat sich mittlerweile an der heimischen Vogelwelt satt gesehen. Etwas Exotischeres muss her. Im Garten ihres Stadthauses errichtet P eine artgerechte Außenvoliere, um dort einige singfreudige Gelbbrustaras zu halten.
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Einordnung des Falls
Bauliche Anlage ja nein? 3
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der § 29 Abs. 1 BauGB erfasst Anlagen, die in einer auf Dauer gedachten Weise künstlich mit dem Erdboden verbunden sind und städtebauliche Relevanz aufweisen.
Ja!
2. Da P die Vögel artgerecht hält, sind Belange des Tierschutzes nicht berührt. Die Vogelvoliere weist daher keine bodenrechtliche Relevanz auf.
Nein, das ist nicht der Fall!
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