Öffentliches Recht
Baurecht: Bauplanungsrecht
Anwendungsbereich des Bauplanungsrechts
Bauliche Anlage ja nein? 3
Bauliche Anlage ja nein? 3
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Ornithologie-Profi P hat sich mittlerweile an der heimischen Vogelwelt satt gesehen. Etwas Exotischeres muss her. Im Garten ihres Stadthauses errichtet P eine artgerechte Außenvoliere, um dort einige singfreudige Gelbbrustaras zu halten.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Bauliche Anlage ja nein? 3
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der § 29 Abs. 1 BauGB erfasst Anlagen, die in einer auf Dauer gedachten Weise künstlich mit dem Erdboden verbunden sind und städtebauliche Relevanz aufweisen.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Da P die Vögel artgerecht hält, sind Belange des Tierschutzes nicht berührt. Die Vogelvoliere weist daher keine bodenrechtliche Relevanz auf.
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
QuiGonTim
7.9.2022, 16:52:26
Ist hier tatsächlich 1 Abs. 7 Buchstabe a) BauGB einschlägig? Die Tiere werden artgerecht gehalten. Auswirkungen auf Tiere kommen also nicht in Betracht. Einschlägig ist m.E. vielmehr Buchstabe e), da von den Vögeln erhebliche Lärmemmissionen ausgehen können.
Nora Mommsen
8.9.2022, 10:54:05
Hallo QuiGonTim, da sich die die Fallgruppen des § 1 Abs. 7 BauGB nicht gegenseitig ausschließen, ließe es sich durchaus unter beide Ziffern subsumieren. Vorliegend haben wir darauf abgestellt, dass die Haltung exotischer Vögel durchaus Auswirkungen auf die natürliche Artenvielfalt haben kann. Man denke nur an die Kolonien von Wellensittichen im hessischen Raum, die mutmaßlich alle auf aus Gefangenschaft entflohene Tiere zurückzuführen sind. Wir haben deine Anmerkung in der Lösung mitergänzt. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
Eric
24.11.2022, 17:39:47
@[
Nora Mommsen](178057) @[QuiGonTim](133054) Ihr meint sicherlich § 1 Abs. 6 Nr. 7 lit. e BauGB. Müsste dann in der Erläuterung korrigiert werden :)
Amelie
20.4.2023, 20:37:33
Könnten die Lärmemissionen nicht auch unter Nr. 7 lit. c subsumiert werden “Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit”? Oder ist lit. e hier lex specialis?