Bauliche Anlage ja nein? 4

30. Juni 2025

6 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Klimaschützerin K will eine Kleinwindkraftanlage auf ihrem Dach anbringen. Nachbarin und Vogelfreundin N ist entsetzt: die Rotorenblätter gefährden ihre gefiederten Freunde. Außerdem störe der Lärm den Wohnfrieden.

Diesen Fall lösen 87,3 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

Einordnung des Falls

Bauliche Anlage ja nein? 4

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Kleinwindkraftanlagen sind genehmigungsfrei. Damit kommt zum Ausdruck, dass sie keine städtebauliche Relevanz aufweisen.

Nein, das trifft nicht zu!

Die bauordnungsrechtliche Genehmigungsfreiheit lässt nicht zwingend Rückschlüsse auf die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit zu. Denn dieser Verzicht auf ein präventives Kontrollverfahren befreit nicht von der Einhaltung des materiellen Baurechts. Andernfalls könnte der Landesgesetzgeber über die Reichweite des bundesrechtlichen § 29 Abs. 1 BauGB entscheiden. Das wäre angesichts Art. 74 Abs. 1 Nr. 18 GG kompetenzwidrig. Für Kleinwindkraftanlagen ist auch keine immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen erforderlich, vgl. Anhang zur 4. BImSchV.
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2. Die Kleinwindkraftanlage ist eine Anlage im Sinne von § 29 Abs. 1 BauGB.

Ja!

Der bauplanungsrechtliche Anlagenbegriff erfasst Anlagen, die in einer auf Dauer gedachten Weise künstlich mit dem Erdboden verbunden werden und die in § 1 Abs. 5 und 6 BauGB genannten Belange in einer Weise berühren können, die geeignet ist, das Bedürfnis nach einer ihre Zulässigkeit regelnden verbindlichen Bauleitplanung hervorzurufen. Maßstab dafür ist nicht das konkrete Vorhaben, sondern seine gedachte Häufung. Die Kleinwindkraftanlage ist geeignet, u.a. Auswirkungen auf Tiere sowie umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit zu entfalten. Sie berührt deshalb v.a. die Belange des § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe a) und c) BauGB.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

S.

s.t.

26.8.2021, 13:14:23

Die Verlinkungen zu den Normtexten fehlen

TeamRahad 🧞

TeamRahad 🧞

1.9.2021, 09:47:46

Bei mir sind sie vorhanden. Wenn mir mal keine Verlinkungen angezeigt werden, was vorkommt, hilft in 99% der Fälle ein Neustart der App :)

IS

IsiRider

9.5.2022, 20:45:42

Die Anlage ist nicht unmittelbar mit dem Boden fest verankert, nur mittelbar über das Haus. Der Unterschied findet keinerlei Berücksichtigung?

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

10.5.2022, 11:02:44

Hallo IsiRider, in der Tat liegt auch bei einer bloß mittelbaren Verbindung eine

bauliche Anlage

iSv § 29 BauGB vor (vgl. BVerwG NVwZ 1995, 899). Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

FL

Flohm

25.6.2025, 09:32:30

In welcher Konstellation ist das relevant? Wenn ich den

Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung

z.B. nach §58 I 1 LBO BW prüfe, habe ich ja schon gar kein genehmigungspflichtiges Vorhaben (§49 I LBO BW) und muss doch dann gar nicht mehr prüfen ob andere öff-rechtl- Vorschriften (ivF §29 BauGB) entgegen stehen.

WAYA

WayanMajere

26.6.2025, 16:42:55

Wenn man zum Beispiel Maßnahmen der zuständigen Behörde auf ihre Rechtmäßigkeit prüft, würde man in der materiellen Rechtmäßigkeit auch das Bauplanungsrecht prüfen. Ich bin nicht firm genug im Baurecht, um einen Beispielfall zu bilden, aber eine baurordnungsrechtlich einwandfreie Anlage kann dennoch aus bauplanungsrechtlichen Gründen

rechtswidrig

sein und einer Abrissverfügung unterliegen.


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