Referendariat
Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Versäumnisurteil
Einspruch des Klägers zur Hälfte Erfolg
Einspruch des Klägers zur Hälfte Erfolg
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K verklagt B auf Zahlung von €2.000, erscheint dann aber selbst nicht zur Verhandlung. Das AG Köln erlässt am 12.7.2023 ein Versäumnisurteil gegen K. Auf Ks zulässigen Einspruch kommt das Gericht zu dem Ergebnis, dass die Klage zwar zulässig, jedoch nur in Höhe von €1.000 begründet ist.
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Einordnung des Falls
Einspruch des Klägers zur Hälfte Erfolg
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Hauptsachetenor lautet: „Der Beklagte wird zur Zahlung von €1.000 an den Kläger verurteilt, insoweit wird das Versäumnisurteil des AG Köln vom 12.7.2023 aufgehoben. Im Übrigen wird das Versäumnisurteil aufrechterhalten.“
Genau, so ist das!
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2. Die Kostenentscheidung lautet: „Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben mit Ausnahme der Kosten, die durch die Säumnis des Klägers im Termin vom 12.7.2023 entstanden sind. Diese trägt der Kläger.“
Ja, in der Tat!
3. Der Ausspruch zur vorläufigen Vollstreckbarkeit lautet: „Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden.“
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Stefanie
3.10.2023, 13:52:34
Müsste bei Frage 1 nicht auch noch tenoriert werden, dass die Klage im Übrigen abzuweisen ist?
Nora Mommsen
3.10.2023, 15:07:11
Hallo Stefanie, grundsätzlich gut gesehen, dass hier nur ein Teil zugesprochen wurde. Allerdings enthält das Versäumnisurteil eine Klageabweisung. Sofern also tenoriert wird, dass das Urteil im Übrigen aufrecht erhalten wird, enthält dies bereits die Klageabweisung im Übrigen. Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
Geithombre
13.11.2023, 15:22:49
Gehört bei der letzten Frage zur vV nicht auch noch eine kurze Erklärung dazu, warum der § 709 S. 3 ZPO hier keine Anwendung findet? Der steht jetzt noch unaufgelöst in der Aufgabenstellung ;)
Nickolaus S.
30.1.2024, 10:51:17
Der Tenor müsste hier doch lauten: Das VU des .. vom .. wird in Höhe von 1.000 Euro aufrechterhalten.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Oder etwa nicht? LG
Timurso
30.1.2024, 14:00:09
Nein, vorliegend war der K (Kläger) säumig. Im VU wurde die Klage daher nach 331 ZPO abgewiesen und kann nicht in Höhe von 1000 Euro aufrechterhalten werden.