Referendariat
Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Versäumnisurteil
Einspruch des Klägers zur Hälfte Erfolg
Einspruch des Klägers zur Hälfte Erfolg
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K verklagt B auf Zahlung von €2.000, erscheint dann aber selbst nicht zur Verhandlung. Das AG Köln erlässt am 12.7.2023 ein Versäumnisurteil gegen K. Auf Ks zulässigen Einspruch kommt das Gericht zu dem Ergebnis, dass die Klage zwar zulässig, jedoch nur in Höhe von €1.000 begründet ist.
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Einordnung des Falls
Einspruch des Klägers zur Hälfte Erfolg
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Hauptsachetenor lautet: „Der Beklagte wird zur Zahlung von €1.000 an den Kläger verurteilt, insoweit wird das Versäumnisurteil des AG Köln vom 12.7.2023 aufgehoben. Im Übrigen wird das Versäumnisurteil aufrechterhalten.“
Genau, so ist das!
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2. Die Kostenentscheidung lautet: „Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben mit Ausnahme der Kosten, die durch die Säumnis des Klägers im Termin vom 12.7.2023 entstanden sind. Diese trägt der Kläger.“
Ja, in der Tat!
3. Der Ausspruch zur vorläufigen Vollstreckbarkeit lautet: „Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden.“
Nein!
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