
ZR: Prozessrecht & Klausurtypen > Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Vollstreckbarkeit bei Sieg des Säumigen
B wird durch Versäumnisurteil zur Zahlung von €350.000 verurteilt. Nach ihrem zulässigen Einspruch wird das Versäumnisurteil vollständig aufgehoben und die Klage abgewiesen. Was gilt für die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit?

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Frist - Versäumnisurteil ohne mündliche Verhandlung
Beklagter B hat entgegen § 276 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 ZPO nicht rechtzeitig angezeigt, dass er sich gegen die Klage verteidigen will. Es ergeht ein Versäumnisurteil gegen ihn, das dem Klägervertreter am Freitag, 08.10. und dem Beklagtenvertreter am Donnerstag, 07.10. zugeht. B legt Einspruch ein. Dieser geht dem Gericht am Freitag, 22.10. zu.