
ZR: Prozessrecht & Klausurtypen > Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Einspruch des Beklagten ist bereits unzulässig
K hat Klage gegen B erhoben. Da B im Termin zur mündlichen Verhandlung nicht erscheint, ergeht am 12.7.2023 durch das AG Köln ein Versäumnisurteil gegen B. B erhebt drei Wochen später einen bereits unzulässigen Einspruch. Wie lautet der Tenor des auf den Einspruch hin ergehenden Urteils?

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Klageerweiterung im Einspruchsverfahren
B legt Einspruch gegen einen gegen ihn ergangenen Vollstreckungsbescheid ein, der ihn verpflichtet, an K €5.000 zu zahlen. K erweitert daraufhin den geltend gemachten Anspruch um weitere €1.000. B ist im Einspruchstermin säumig.

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Umfang des Prüfungsmaßstabs: Berufung gegen zweites Versäumnisurteil nach Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid
Schlendrian S legt gegen ein gegen ihn ergangenen Vollstreckungsbescheid Einspruch ein. Da er den Einspruchstermin versäumt, ergeht ein zweites Versäumnisurteil. Da er die Säumnis verschuldet hat, fragt er sich, ob es überhaupt noch Sinn ergibt, hiergegen Berufung einzulegen.