Bekanntgabe durch Übergabe eines schriftlich verfassten VA
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Radaubruder R zieht erneut drohend und beleidigend über den Hauptplatz. Um dem R den Ernst der Lage deutlich zu machen, nimmt Polizist P diesmal die Personalien von R auf und erlässt einen handgeschriebenen Platzverweis auf einem Vordruck des Polizeipräsidiums.
Einordnung des Falls
Bekanntgabe durch Übergabe eines schriftlich verfassten VA
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Platzverweis ist ein Verwaltungsakt. Er bedarf deshalb für seine Wirksamkeit der Bekanntgabe.
Genau, so ist das!
2. Die Bekanntgabe als solche ist zu unterscheiden von der Ordnungsgemäßheit der Bekanntgabe eines Verwaltungsakts.
Ja, in der Tat!
3. Der Platzverweis wurde dem R ordnungsgemäß bekanntgegeben.
Ja!
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Jurapro
17.6.2023, 16:56:33
Müsste man in diesem Fall noch erwähnen, dass der schriftliche Verwaltungsakt der Form des 37 Abs.3 Satz 1 VwVfG entspricht?
Juratiopharm
14.8.2023, 15:24:48
Würde ich nicht, weil dass ja ein Formproblem und keine Sache der Bekanntgabe ist. Im klageweisen Aufbau würde ich den VA mit Bekanntgabe unter Klageart prüfen und die Form dann in der formellen Rechtmäßigkeit.