Bekanntgabe eines Widerspruchsbescheids
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Wegen andauernder Pöbelei erhält Radaubruder R einen Platzverweis für einen Monat. R legt Widerspruch ein. Die Widerspuchsbehörde hilft dem Widerspruch nicht ab und erlässt den Widerspruchsbescheid. Diesen übergibt Behördenleiter B dem R persönlich.
Einordnung des Falls
Bekanntgabe eines Widerspruchsbescheids
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Widerspruchsbescheid ist ein Verwaltungsakt. Er bedarf deshalb für seine Wirksamkeit der Bekanntgabe. Die Bekanntgabe als solche ist zu unterscheiden von der Ordnungsgemäßheit der Bekanntgabe.
Ja!
2. Weil der Behördenleiter R den Widerspruchsbescheid unmittelbar übergab, ist die Bekanntgabe unwirksam.
Nein, das ist nicht der Fall!
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Melanie 🐝
16.1.2021, 11:44:06
Ich finde es gut, dass es in dem Level immer rum den gleichen Grundfall (pöbelnder R) ging und dann Abwandlungen deutlich wurden 👌 so musste man sich weniger in einen neuen Fall reindenken
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Eigentum verpflichtet 🏔️
17.1.2021, 15:12:50
Danke für das Lob Melanie! Gebe es an die fallerstellenden Kolleg*innen weiter!