Öffentliches Recht
VwGO
Allgemeine Leistungsklage
Qualifiziertes Rechtsschutzbedürfnis: "Normale" Unterlassungsklage gegen Dauerrealakt
Qualifiziertes Rechtsschutzbedürfnis: "Normale" Unterlassungsklage gegen Dauerrealakt
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Um zu verhindern, dass Studierende in der Bibliothek essen, führt die staatliche Universität U erstmalig eine dauerhafte Videoüberwachung der Unibibliothek ein. Lawra (L) möchte, dass U das unterlässt.
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Einordnung des Falls
Qualifiziertes Rechtsschutzbedürfnis: "Normale" Unterlassungsklage gegen Dauerrealakt
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die „normale“ Unterlassungsklage ist auch statthaft, wenn das hoheitliche Handeln bereits aufgetreten ist und noch andauert.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die für das qualifizierte Rechtsschutzinteresse erforderliche Wiederholungsgefahr muss nicht besonders begründet werden, wenn das Verhalten der Verwaltung noch andauert.
Ja!
3. Ein besonderes Rechtsschutzinteresse der L besteht.
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
evanici
29.8.2023, 19:11:55
Könnte man dann sagen, dass die Anforderungen/Begründungsaufwand an das (qualifizierte) Rechtsschutzbedürfnis bei der allgemeinen
Leistungsklage in aufsteigender Reihenfolge größer werden: Leistungsvornahmeklage klage (Dauer e) klage (wiederholtes Handeln)< (erstmalig zu erwartendes Handeln)