Öffentliches Recht
VwGO
Feststellungsklage
Statthaftigkeit Feststellungsklage: Grundfall zum Rechtsverhältnis (Begriff des Rechtsverhältnisses)
Statthaftigkeit Feststellungsklage: Grundfall zum Rechtsverhältnis (Begriff des Rechtsverhältnisses)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Hexe H hat mit der Gemeinde G einen öffentlich-rechtlichen Vertrag geschlossen. Danach subventioniert G Hs Besenproduktion. Im Gegenzug dafür soll H fünf Ausbildungsplätze in ihrem Besenwerk schaffen. Als G dies von H verlangt, meint H, dass sie keine Ausbildungsplätze schaffen müsse.
Diesen Fall lösen 95,8 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Statthaftigkeit Feststellungsklage: Grundfall zum Rechtsverhältnis (Begriff des Rechtsverhältnisses)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. H möchte gerichtlich feststellen lassen, dass sie nicht verpflichtet ist, die fünf Ausbildungsplätze zu schaffen. In Betracht kommt eine Feststellungsklage.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. In Betracht kommt eine negative Feststellungsklage (§ 43 Abs. 1 Var. 2 VwGO). Dafür müsste es sich bei der Beziehung zwischen H und G um ein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis handeln.
Genau, so ist das!
3. Ein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis muss vor allem von abstrakten Rechtsfragen abgegrenzt werden.
Ja, in der Tat!
4. Hier ist strittig, ob aufgrund des zwischen G und H geschlossenen Vertrags Pflichten der H bestehen. Die Feststellungsklage ist statthaft.
Ja!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
SamSoy
27.5.2024, 21:05:09
Ich habe "Nein" geklickt, da ich der Meinung war, es geht aus dem abgeschlossenen Vertrag laut Sachverhalt ja hervor, dass H im Gegenzug fünf Leute einstellen muss. Habe nicht ganz verstanden, wieso es dann vorliegend "Streitig" ist.
as.mzkw
14.6.2024, 12:27:00
„H meint, dass sie keine Ausbildungsplätze schaffen müsse." Insofern bestreitet, die sich aus dem Vertrag ggf. ergebende
Leistungspflicht. Also ist das zwischen H und G bestehende Rechtsverhältnis streitig.