Zivilrecht
BGB Allgemeiner Teil
Geschäftsfähigkeit
Wirksame Erfüllung gegenüber einem beschränkt Geschäftsfähigen
Wirksame Erfüllung gegenüber einem beschränkt Geschäftsfähigen
20. Mai 2025
27 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Nachbarin N schuldet der 12-jährigen K noch €100 für die Gitarre, die sie K mit Einverständnis von Ks Eltern abgekauft hat. Als N die K zufällig am See trifft, möchte sie dies aus der Welt schaffen und übergibt ihr einen 100-Euro-Schein. Diesen verliert K auf dem Heimweg.
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Einordnung des Falls
Wirksame Erfüllung gegenüber einem beschränkt Geschäftsfähigen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. K hat Eigentum an dem 100-Euro-Schein erlangt (§ 929 S. 1 BGB).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Ks Kaufpreiszahlungsanspruch gegen N ist nach h.M. durch Erfüllung erloschen (§ 362 Abs. 1 BGB).
Nein, das trifft nicht zu!
3. Da mit Übergabe des 100-Euro-Scheins keine Erfüllungswirkung eingetreten ist, hat N dem Grunde nach einen Anspruch auf Rückübereignung des Scheins gegen K (§ 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 BGB).
Ja!
4. Diesem Anspruch stehen in unserem Fall keine Einwände entgegen.
Nein, das ist nicht der Fall!
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