Grundfall + Normzweck des § 111 S. 1 BGB
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der 17-jährige K ist Eigentümer einer an Mieterin M vermieteten Wohnung, die er von seinem Großvater geerbt hat. Ohne das Wissen seiner Eltern kündigt K den Mietvertrag mit M, um dort selbst zu wohnen (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB).
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Einordnung des Falls
Grundfall + Normzweck des § 111 S. 1 BGB
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Kündigung des K ist schwebend unwirksam (§ 107 BGB).
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Erklären sich die Eltern des K mit der Kündigung einverstanden, so wird diese wirksam.
Nein!
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