Sachdienlichkeit (§ 263 Alt. 2 ZPO)
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K kauft von B ein Pferd. Das Pferd lahmt. K erklärt die Minderung und verklagt B auf Rückzahlung eines Kaufpreisanteils. Im weiteren Verlauf erklärt K stattdessen den Rücktritt und verlangt den Gesamtkaufpreis zurück. B widerspricht der Klageänderung.
Einordnung des Falls
Sachdienlichkeit (§ 263 Alt. 2 ZPO)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Wenn K eine wirksame Klageänderung vorgenommen hat, wird dasselbe Verfahren unter identischem Aktenzeichen weiterverhandelt.
Ja!
2. K hat den Streitgegenstand verändert.
Genau, so ist das!
3. Vorliegend hat B widersprochen. Zudem ist die Klageänderung nicht sachdienlich und damit unzulässig.
Nein, das trifft nicht zu!
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TeamRahad 🧞
15.2.2021, 07:49:54
Bei diesem Abwandlungen fände ich es hilfreich, wenn ihr jeweils den letzten Satz (wo sich der Sachverhalt ändert) fett formatieren könntet :)
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Eigentum verpflichtet 🏔️
14.3.2021, 01:12:28
Danke für den super Vorschlag, TeamRahad! Haben wir gleich umgesetzt ;)
janaro
13.4.2022, 11:25:41
Könntet ihr das in den Lösungen auch so machen, also nach der Erklärung der Grundsätze die jeweilige Lösung des konkreten Falles fett drucken? Die Erklärungen zur Theorie kommen nämlich in mehreren Aufgaben vor und ich muss dann immer nach dem konkreten Satz suchen, der die Lösung für den jetzigen Fall enthält…
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Juraluchs
5.2.2023, 19:00:15
Sehe ich auch so!
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Juraluchs
5.2.2023, 19:06:07
Eine vielleicht etwas ins Abseitige führende Frage: Wie sind die im Prozess vorgebrachten Gestaltungserklärungen materiell-rechtlich zu begreifen? Also wurde insofern (ggf. anfechtbar) die Minderung erklärt?