Sachdienlichkeit (§ 263 Alt. 2 ZPO)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K kauft von B ein Pferd. Das Pferd lahmt. K erklärt die Minderung und verklagt B auf Rückzahlung eines Kaufpreisanteils. Im weiteren Verlauf erklärt K stattdessen den Rücktritt und verlangt den Gesamtkaufpreis zurück. B widerspricht der Klageänderung.
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Einordnung des Falls
Sachdienlichkeit (§ 263 Alt. 2 ZPO)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Wenn K eine wirksame Klageänderung vorgenommen hat, wird dasselbe Verfahren unter identischem Aktenzeichen weiterverhandelt.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. K hat den Streitgegenstand verändert.
Genau, so ist das!
3. Vorliegend hat B widersprochen. Zudem ist die Klageänderung nicht sachdienlich und damit unzulässig.
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
TeamRahad 🧞
15.2.2021, 07:49:54
Bei diesem Abwandlungen fände ich es hilfreich, wenn ihr jeweils den letzten Satz (wo sich der Sachverhalt ändert) fett formatieren könntet :)
Eigentum verpflichtet 🏔️
14.3.2021, 01:12:28
Danke für den super Vorschlag, TeamRahad! Haben wir gleich umgesetzt ;)
janaro
13.4.2022, 11:25:41
Könntet ihr das in den Lösungen auch so machen, also nach der Erklärung der Grundsätze die jeweilige Lösung des konkreten Falles fett drucken? Die Erklärungen zur Theorie kommen nämlich in m
ehreren Aufgaben vor und ich muss dann immer nach dem konkreten Satz suchen, der die Lösung für den jetzigen Fall enthält…
Juraluchs
5.2.2023, 19:00:15
Sehe ich auch so!
Juraluchs
5.2.2023, 19:06:07
Eine vielleicht etwas ins Abseitige führende Frage: Wie sind die im Prozess vorgebrachten Gestaltungserklärungen materiell-rechtlich zu begreifen? Also wurde insofern (ggf. anfechtbar) die Minderung erklärt?