Sachdienlichkeit (§ 263 Alt. 2 ZPO)
11. April 2025
6 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K kauft von B ein Pferd. Das Pferd lahmt. K erklärt die Minderung und verklagt B auf Rückzahlung eines Kaufpreisanteils. Im weiteren Verlauf erklärt K stattdessen den Rücktritt und verlangt den Gesamtkaufpreis zurück. B widerspricht der Klageänderung.
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Einordnung des Falls
Sachdienlichkeit (§ 263 Alt. 2 ZPO)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Wenn K eine wirksame Klageänderung (§ 263 ZPO) vorgenommen hat, wird dasselbe Verfahren unter identischem Aktenzeichen weiterverhandelt.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. K hat den Streitgegenstand verändert.
Genau, so ist das!
3. Vorliegend hat B widersprochen. Kann die Klageänderung damit nur unzulässig sein?
Nein, das trifft nicht zu!
4. Eine Klageänderung ist immer zulässig.
Nein, das trifft nicht zu!
5. Ist Ks Klageänderung sachdienlich?
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

TeamRahad 🧞
15.2.2021, 07:49:54
Bei diesem Abwandlungen fände ich es hilfreich, wenn ihr jeweils den letzten Satz (wo sich der Sachverhalt ändert) fett formatieren könntet :)

Eigentum verpflichtet 🏔️
14.3.2021, 01:12:28
Danke für den super Vorschlag, TeamRahad! Haben wir gleich umgesetzt ;)
janaro
13.4.2022, 11:25:41
Könntet ihr das in den Lösungen auch so machen, also nach der Erklärung der Grundsätze die jeweilige Lösung des konkreten Falles fett drucken? Die Erklärungen zur Theorie kommen nämlich in mehreren Aufgaben vor und ich muss dann immer nach dem konkreten Satz suchen, der die Lösung für den jetzigen Fall enthält…

Juraluchs
5.2.2023, 19:00:15
Sehe ich auch so!

Juraluchs
5.2.2023, 19:06:07
Eine vielleicht etwas ins Abseitige führende Frage: Wie sind die im Prozess vorgebrachten Gestaltungserklärungen materiell-rechtlich zu begreifen? Also wurde insofern (ggf. anfechtbar) die Minderung erklärt?
JulianF
4.2.2025, 16:41:29
Wieso ist nicht relevant, dass K mit der Minderung schon den Vertragsinhalt und die geschuldete Leistung gestaltend angepasst hat und ein mangelbedingter
Rücktrittgar nicht mehr infrage kommt?