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Fehlender Fahrradhelm begründet kein Mitverschulden
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Fehlender Fahrradhelm begründet kein Mitverschulden
20. März 2026
19 Kommentare
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Der schöne S fährt gerne Fahrrad, will sich aber nicht mit einem Fahrradhelm seine Frisur zerstören. Als er eines Tages wieder ohne Helm von der Uni nach Hause fährt, wird er fahrlässig von Rentner R angefahren. Nur weil S keinen Helm trägt, erleidet er eine leichte Schädelprellung sowie eine Platzwunde am Kopf (erforderliche Heilungskosten: 500 €).
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