Zivilrecht

Schadensrecht

Begrenzungen/Schadensmilderungen

Fehlender Fahrradhelm begründet kein Mitverschulden

Fehlender Fahrradhelm begründet kein Mitverschulden

19. August 2025

16 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Der schöne S fährt gerne Fahrrad, will sich aber nicht mit einem Fahrradhelm seine Frisur zerstören. Als er eines Tages wieder ohne Helm von der Uni nach Hause fährt, wird er fahrlässig von Rentner R angefahren. Nur weil S keinen Helm trägt, erleidet er eine leichte Schädelprellung sowie eine Platzwunde am Kopf (erforderliche Heilungskosten: 500 €).

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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