Zivilrecht

BGB Allgemeiner Teil

AGB

§ 305 Abs. 1 S. 1 BGB – Vorformuliert

§ 305 Abs. 1 S. 1 BGB – Vorformuliert

3. September 2025

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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F will sich einen Rennwagen kaufen. Autoverkäufer A hat durch langjährige Erfahrung die Lieblingsklausel seines Chefs, nach der die Kaufpreiszahlung zwei Wochen nach Erhalt des Autos fällig wird, wortgetreu auswendig gelernt. Er weist F bei Vertragsschluss wie jede andere Käuferin im Autohaus mündlich darauf hin.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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