Gesamtschuld zwischen Gesellschaftern untereinander
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Schwestern S1 und S2 betreiben die Autoreparatur-GbR und kaufen bei V eine neue Hebebühne. Als V von S1 Bezahlung verlangt, meint diese, die schulde nur den halben Kaufpreis. Die andere Hälfte müsse sich V von ihrer Schwester S2 holen.
Einordnung des Falls
Gesamtschuld zwischen Gesellschaftern untereinander
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. S1 sowie S2 haften akzessorisch für die Verbindlichkeit der Gesellschaft.
Genau, so ist das!
2. V kann von S1 nur den halben Kaufpreis verlangen und muss die andere Hälfte bei S2 eintreiben.
Nein, das trifft nicht zu!
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![Denislav Tersiski](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__elwwqazrrujbzzzcinqda.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Denislav Tersiski
17.7.2023, 13:02:09
Haften Gesellschaft und Gesellschafter "wie" Gesamtschuldner nach §§ 421 ff. BGB analog?
Falsus Prokuristor
14.6.2024, 16:44:22
Das gerade nicht! Die Gesellschaft haftet vorrangig, denn die Gesellschafter haben bei Inanspruchnahme durch Dritte einen Regressanspruch gem § 716 gegen die GbR. Die Gleichstufigkeit der Schuldner ist ungeschriebene Voraussetzung der Gesamtschuld. Für die G‘ter untereinander ist diese aber gegeben, § 721 stellt das zusätzlich klar.