Qualifiziertes Leugnen

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

A und B waren die einzigen Insassen eines Pkw, mit dem eine Trunkenheitsfahrt begangen wurde, welche in einem Unfall endete. Gegenüber der Polizei zeigt A ein gefälschtes Foto, auf dem B am Steuer des Fahrzeuges zu sehen ist.

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Einordnung des Falls

Qualifiziertes Leugnen

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. A hat B falsch "verdächtigt" (§ 164 Abs. 1 StGB).

Ja!

Verdächtigen ist das Unterbieten oder Zugänglichmachen von Tatsachenmaterial, das einen Verdacht gegen eine bestimmte andere Person begründen oder einen schon bestehenden Verdacht verstärken kann. Die Grenze des zulässigen qualifizierten Leugnens endet dort, wo der Verdacht durch zusätzliche Tatsachenbehauptungen verstärkt oder die Beweislage sonst zum Nachteil der anderen Person verfälscht wird. Mit dem Foto hat A Beweismittel gefälscht und damit zusätzliche unrichtige Tatsachenbehauptungen aufgestellt. Damit hat er die Grenzen des qualifizierten Leugnens überschritten und B falsch verdächtigt.
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