Zivilrecht

BGB Allgemeiner Teil

Geschäftsfähigkeit

§ 109 BGB - Widerrufsmöglichkeit während der Schwebezeit

§ 109 BGB - Widerrufsmöglichkeit während der Schwebezeit

17. August 2025

10 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Die 16-jährige K hat bei Rollerhändler R einen Roller gekauft. Da R wusste, dass K minderjährig ist, hatte K wahrheitswidrig behauptet, dass ihre Eltern E einverstanden sind. Als R den Roller zu Ks Elternhaus liefert, fliegt alles auf. R fragt die E, ob der Kauf für sie in Ordnung ist.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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