Zerstörung durch Brandlegung erfasst auch Explosion
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T wirft durch das geöffnete Fenster von Os Oldtimer einen entzündeten Feuerwerkskörper, um das Auto seiner verhassten Chefin in Flammen aufgehen zu lassen. Anstelle des erhofften Feuers findet im Auto eine Explosion statt, bei der die Armaturen, Ledersitze und Lenkrad Schaden nehmen.
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Einordnung des Falls
Zerstörung durch Brandlegung erfasst auch Explosion
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat den Oldtimer "in Brand gesetzt" (§§ 306ff. StGB).
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. T hat den Oldtimer "durch Brandlegung teilweise zerstört" (§§ 306ff. StGB).
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Maurice Fritz
6.2.2023, 13:45:06
Wann ist denn eine Handlung "auf das Verursachen eines Brandes gerichtet"? Bestimmt man das subjektiv? Oder objektiv, z.B. nach Geeignetheit
Maurice Fritz
1.3.2023, 16:59:37
Da ich mittlerweile selbst die Antwort gefunden habe: Ob die Handlung auf das Verursachen eines Brandes gerichtet ist, bestimmt man subjektiv. Geprüft wird es aber im objektiven TB.
blu
26.5.2024, 17:36:50
Kannst du da eventuell noch mehr darauf eingehen? ☺️ @[Maurice Fritz](80938)
der D
11.10.2024, 17:04:04
Ist es für den
Vorsatzund die Strafbarkeit unbeachtlich, wenn der Täter sich hier einen anderen Taterfolg bei der Vornahme der Handlung vorstellt als er letztlich Eintritt (Inbrandsetzen/ durch Brandlegung zerstört)?