Kettenauflassung
4. April 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
V verkauft sein Grundstück an K und lässt es an diesen auf. K wird nicht in das Grundbuch eingetragen. K hat finanzielle Schwierigkeiten und verkauft das Grundstück an E und lässt es an diesen auf. E wird als Eigentümer eingetragen.
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Einordnung des Falls
Kettenauflassung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. K hat von V Eigentum an dem Grundstück erworben (§§ 873, 925 BGB).
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Durch die Auflassung an K ermächtigt V ihn bereits, über das Grundstück zu verfügen (§ 185 BGB).
Ja!
3. K hat E Eigentum an dem Grundstück verschafft (§§ 873, 925 BGB).
Genau, so ist das!
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