Verfügungsbeschränkung 1
4. April 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
V lässt dem K sein Grundstück mit notarieller Beurkundung auf. K stellt den Eintragungsantrag. Vor Eintragung bezahlt K den Kaufpreis. Ebenfalls vor Eintragung wird über das Vermögen des V das Insolvenzverfahren eröffnet. Danach wird K im Grundbuch als Eigentümer eingetragen.
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Einordnung des Falls
Verfügungsbeschränkung 1
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens verliert V seine Verfügungsbefugnis.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Zeitspanne, die zwischen Auflassung und Eintragung vergeht, birgt Gefahren für den Auflassungsempfänger.
Ja!
3. K hat Eigentum an dem Grundstück erworben.
Genau, so ist das!
4. § 878 BGB bezweckt den Schutz des Auflassungsempfängers.
Ja, in der Tat!
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