Verfügungsbeschränkung 1
21. August 2025
13 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
V lässt dem K sein Grundstück mit notarieller Beurkundung auf. K stellt den Eintragungsantrag. Vor Eintragung bezahlt K den Kaufpreis. Ebenfalls vor Eintragung wird über das Vermögen des V das Insolvenzverfahren eröffnet. Danach wird K im Grundbuch als Eigentümer eingetragen.
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