Rauschzustand
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T flößt seinem zehnjährigen Neffen B gegen dessen Willen den Inhalt einer ganzen Schnapsflasche ein. B gelangt in einen heftigen Rauschzustand. Er wird auf dem Heimweg ohnmächtig, sodass B mit einer Alkoholvergiftung ins Krankenhaus eingeliefert werden muss.
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Einordnung des Falls
Rauschzustand
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Indem T den B dazu nötigte, die Flasche Schnaps leer zu trinken, hat er ihn körperlich misshandelt (§ 223 Abs. 1 Var. 1 StGB).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. T hat den B durch dieselbe Handlung an der Gesundheit geschädigt (§ 223 Abs. 1 Var. 2 StGB).
Ja!
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