Öffentliches Recht

Staatsorganisations-Recht

Staatsstrukturprinzipien des GG

Gewaltenteilung: Kontrolle von Exekutive durch Legislative durch Informations- und Fragerecht

Gewaltenteilung: Kontrolle von Exekutive durch Legislative durch Informations- und Fragerecht

23. November 2024

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Im Bundesministerium der Verteidigung verschwinden die Pläne für ein neues Waffensystem. Fraktion F des Deutschen Bundestages verlangt von der Bundesregierung Aufklärung und stellt dafür schriftlich Fragen. Die Regierung beantwortet die Fragen nicht.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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Einordnung des Falls

Gewaltenteilung: Kontrolle von Exekutive durch Legislative durch Informations- und Fragerecht

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Abgeordnete des Bundestags und Fraktionen als Zusammenschlüsse von Abgeordneten haben ein verfassungsrechtliches Informationsrecht gegenüber der Bundesregierung.

Genau, so ist das!

Abgeordnete und Fraktionen des Deutschen Bundestages haben ein Frage- und Informationsrecht gegenüber der Bundesregierung. Dies folgt aus Art. 38 Abs. 1 S. 2 und Art. 20 Abs. 2 S. 2 GG. Im Parlamentsalltag wird das Frage- und Informationsrecht vor allem ausgeübt durch sogenannte Kleine und Große Anfragen.
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2. Mitglieder der Bundesregierung sind darin frei, Anfragen des Parlaments zu beantworten.

Nein, das trifft nicht zu!

Mit dem Frage- und Informationsrecht des Parlaments gegenüber der Regierung korrespondiert eine Antwort- und Unterrichtenspflicht der Exekutive: Mitglieder der Bundesregierung sind verpflichtet, darauf basierende Anfragen des Parlaments rasch und zuverlässig zu beantworten.

3. Die Antworten sollen dazu dienen, dem Bundestag die für die Kontrolle der Regierung nötigen Informationen zu verschaffen.

Ja!

Das Frage- und Informationsrecht ist ein wichtiges Instrument zur Ausübung der Kontrollfunktion des Parlaments. Die Kontrollfunktion gewährleistet den Grundsatzes der Gewaltenteilung und ist Ausdruck der Verantwortlichkeit der Regierung gegenüber dem Parlament.
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