Öffentliches Recht
Staatsorganisations-Recht
Staatsstrukturprinzipien des GG
Gewaltenteilung: Kontrolle von Exekutive durch Legislative durch Informations- und Fragerecht
Gewaltenteilung: Kontrolle von Exekutive durch Legislative durch Informations- und Fragerecht
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Im Bundesministerium der Verteidigung verschwinden die Pläne für ein neues Waffensystem. Fraktion F des Deutschen Bundestages verlangt von der Bundesregierung Aufklärung und stellt dafür schriftlich Fragen. Die Regierung beantwortet die Fragen nicht.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Gewaltenteilung: Kontrolle von Exekutive durch Legislative durch Informations- und Fragerecht
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Abgeordnete des Bundestags und Fraktionen als Zusammenschlüsse von Abgeordneten haben ein verfassungsrechtliches Informationsrecht gegenüber der Bundesregierung.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Mitglieder der Bundesregierung sind darin frei, Anfragen des Parlaments zu beantworten.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Die Antworten sollen dazu dienen, dem Bundestag die für die Kontrolle der Regierung nötigen Informationen zu verschaffen.
Ja!
Fundstellen
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