Öffentliches Recht
Staatsorganisations-Recht
Staatsstrukturprinzipien des GG
Gewaltenteilung: Kontrolle von Exekutive durch Legislative durch Informations- und Fragerecht
Gewaltenteilung: Kontrolle von Exekutive durch Legislative durch Informations- und Fragerecht
13. Februar 2025
4 Kommentare
4,7 ★ (31.255 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Im Bundesministerium der Verteidigung verschwinden die Pläne für ein neues Waffensystem. Fraktion F des Deutschen Bundestages verlangt von der Bundesregierung Aufklärung und stellt dafür schriftlich Fragen. Die Regierung beantwortet die Fragen nicht.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Gewaltenteilung: Kontrolle von Exekutive durch Legislative durch Informations- und Fragerecht
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Abgeordnete des Bundestags und Fraktionen als Zusammenschlüsse von Abgeordneten haben ein verfassungsrechtliches Informationsrecht gegenüber der Bundesregierung.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Mitglieder der Bundesregierung sind darin frei, Anfragen des Parlaments zu beantworten.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Die Antworten sollen dazu dienen, dem Bundestag die für die Kontrolle der Regierung nötigen Informationen zu verschaffen.
Ja!
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
luc1502
24.3.2024, 19:53:47
Servus liebe Jurafüchse, gäbe es denn irgendwelche „Sanktionssysteme“ für den Fall, dass die BReg zulässige Fragen nicht beantwortet, bzw. welche Möglichkeiten hätte ein Abgeordneter in einem solchen Fall (ausser ggf. darauf zu klagen)? LG

CR7
14.6.2024, 20:18:02
Man kann den Kanzler nun nicht in die JVA Moabit stecken, aber man kann ein Organstreitverfahren anstrengen, wonach bestimmte Fragen beantwortet werden müssen, wobei dann verfassungsimmanente Schranken wie Staatssicherheit und co. geltend gemacht werden