Zivilrecht

BGB Allgemeiner Teil

Formfreiheit und Grenzen

Formerfordernis wird von den Parteien vereinbart (§ 127 BGB)

Formerfordernis wird von den Parteien vereinbart (§ 127 BGB)

15. August 2025

2 Kommentare

4,7(7.943 mal geöffnet in Jurafuchs)

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

V möchte ihr Hausboot in Hamburg gerne verkaufen. K ist sehr interessiert daran, weil er begeisterter Kreuzfahrer ist und gerne auf dem Wasser residiert. V und K vereinbaren, dass der Vertrag in Schriftform fixiert werden soll.

Diesen Fall lösen 91,9 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

Jurafuchs
Teste dein Wissen zu BGB Allgemeiner Teil in 5min
Du hast Dich bereits bei Jurafuchs registriert? Hier einloggen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!

Dein digitaler Tutor für Jura
Rechtsgebiet-Wissen testen