Zivilrecht
BGB Allgemeiner Teil
Formfreiheit und Grenzen
Formerfordernis wird von den Parteien vereinbart (§ 127 BGB)
Formerfordernis wird von den Parteien vereinbart (§ 127 BGB)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
V möchte ihr Hausboot in Hamburg gerne verkaufen. K ist sehr interessiert daran, weil er begeisterter Kreuzfahrer ist und gerne auf dem Wasser residiert. V und K vereinbaren, dass der Vertrag in Schriftform fixiert werden soll.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Formerfordernis wird von den Parteien vereinbart (§ 127 BGB)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. V und K können aufgrund ihrer Privatautonomie die Schriftform vereinbaren.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Für die vereinbarte Schriftform von V und K gilt im Grundsatz § 126 BGB.
Ja, in der Tat!
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