Zivilrecht
BGB Allgemeiner Teil
Formfreiheit und Grenzen
Formerfordernis wird von den Parteien vereinbart (§ 127 BGB)
Formerfordernis wird von den Parteien vereinbart (§ 127 BGB)
15. August 2025
2 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
V möchte ihr Hausboot in Hamburg gerne verkaufen. K ist sehr interessiert daran, weil er begeisterter Kreuzfahrer ist und gerne auf dem Wasser residiert. V und K vereinbaren, dass der Vertrag in Schriftform fixiert werden soll.
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