Zivilrecht

BGB Allgemeiner Teil

Formfreiheit und Grenzen

§127 Abs. 2 BGB Erleichterung (Briefwechsel)

§127 Abs. 2 BGB Erleichterung (Briefwechsel)

27. August 2025

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K möchte ein Segelboot von V kaufen. Der Kaufvertrag soll schriftlich erfolgen. K macht V ein Angebot mittels eines Schreibens, welches er eigenhändig unterschreibt. V setzt seinerseits ein eigenhändig unterschriebenes Schreiben auf, mit welchem er gegenüber K den Kaufvertrag annimmt.

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