§127 Abs. 2 BGB Erleichterung (Briefwechsel)
27. August 2025
4 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K möchte ein Segelboot von V kaufen. Der Kaufvertrag soll schriftlich erfolgen. K macht V ein Angebot mittels eines Schreibens, welches er eigenhändig unterschreibt. V setzt seinerseits ein eigenhändig unterschriebenes Schreiben auf, mit welchem er gegenüber K den Kaufvertrag annimmt.
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