Zivilrecht
BGB Allgemeiner Teil
Formfreiheit und Grenzen
§ 127 Abs. 2 BGB Erleichterungen (Telekommunikative Übermittlung)
§ 127 Abs. 2 BGB Erleichterungen (Telekommunikative Übermittlung)
21. August 2025
8 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Krimiliebhaber K möchte von V einen neuen Fernseher für €2000 kaufen, um seine Krimis zu schauen. V und K einigen sich auf die Schriftform, um die Vertragsbedingungen zu fixieren. K übersendet V eine E-Mail mit eingescannter Unterschrift. V nimmt auf dieselbe Weise den Vertrag an.
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