Strafrecht
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Schwere Körperverletzung, § 226 StGB
Nr. 1: Fortpflanzungsfähigkeit
Nr. 1: Fortpflanzungsfähigkeit
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T sticht aus Rache auf den Unterkörper seiner 30 Jahre alten Ehefrau O und trifft die Bauchgegend. Infolge der Schnittverletzungen wird O gebärunfähig.
Diesen Fall lösen 98,9 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Nr. 1: Fortpflanzungsfähigkeit
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. O hat "die Fortpflanzungsfähigkeit verloren" (§ 226 Abs. 1 Nr. 1 Var. 4 StGB).
Ja, in der Tat!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
L. H.
17.1.2021, 23:44:03
"Beischlaffähigkeit" klingt für mich niederschwelliger als die übrigen genannten
Fortpflanzungsfähigkeitsausprägungen. Wäre ein Verlust der Beischlaffähigkeit bei einer Frau hier nicht auch tatbestandsmäßig? Oder hat dieser einen anderen Namen, existiert biologisch gar nicht oder ist per se nicht gefährdet?
L. H.
17.1.2021, 23:44:58
*diese
Just do Law
5.2.2021, 21:28:53
Hey L.H. interessante Frage! Ich weiß es nicht sicher, also alle Angaben sind ohne Gewähr. :D Meine Idee dazu ist allerdings, dass es tatsächlich schon biologisch bei Frauen kein echtes Pendant zur "Beischlaffähigkeit" des Mannes, also wohl zur Erektion gibt. Um Frauen die Fähigkeit zum Beischlaf zu nehmen, müsste man wohl entweder die äußeren Genitalien irgendwie verstümmeln oder gar verschließen, dann wäre jedoch wohl der § 226a StGB einschlägig. Oder aber die inneren Geschlechtsorgane verletzen, wobei dann ja vermutlich die Empfängnis-, Austragungs- oder Gebärfähigkeit verloren gehen würde. Aus diesen Gründen denke ich, dass man auf die explizite Erwähnung der weiblichen Beischlaffähigkeit verzichten kann. Aber wie gesagt, ich weiß es nicht sicher. Liebe Grüße :)
L. H.
5.2.2021, 21:52:53
Hi Just do Law, danke für die Antwort :) Das kann natürlich sein, stimmt. Ich meine mich tatsächlich zu erinnern, dass unsere Biologie-L
ehrerin in der achten Klasse uns erzählt hätte, dass Frauen ebenso eine Beischlaffähigkeit ähnlich der männlichen Erektion besäßen. Aber vielleicht habe ich das damals auch nur falsch verstanden oder erinnere es falsch ...
bibu knows best
12.8.2022, 09:54:55
Bedingt stimmt das, wenn eine Frau erregt ist, verlängert sich der Eingangsbereich Richtung Muttermund um bis zu 12 cm um den Penis des Mannes zu empfangen. :D Damit tatsächlich eine Befruchtung statt findet ist das aber nicht erforderlich. Daher würde ich schon sagen, dass bei einer Frau nicht auf den Verlust der Beischlaf Fähigkeit abgestellt wird. Hatte Bio LK:D