Nr. 1: Fortpflanzungsfähigkeit

22. November 2024

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

T sticht aus Rache auf den Unterkörper seiner 30 Jahre alten Ehefrau O und trifft die Bauchgegend. Infolge der Schnittverletzungen wird O gebärunfähig.

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Einordnung des Falls

Nr. 1: Fortpflanzungsfähigkeit

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. O hat "die Fortpflanzungsfähigkeit verloren" (§ 226 Abs. 1 Nr. 1 Var. 4 StGB).

Ja, in der Tat!

Fortpflanzungsfähigkeit meint die männliche und weibliche Fähigkeit zu natürlicher Fortpflanzung. Bei Männern gehört dazu die Fähigkeit zur Erzeugung gesunder Samenzellen und die Beischlaffähigkeit; bei Frauen sind es die Empfängnis-, Austragungs- und Gebärfähigkeit. O ist infolge der Schnittverletzungen gebärunfähig. Den Verlust dieser natürlichen Fortpflanzungsfähigkeit beseitigen bestehende Möglichkeiten künstlicher Fortpflanzung nicht.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

LH

L. H.

17.1.2021, 23:44:03

"Beischlaffähigkeit" klingt für mich niederschwelliger als die übrigen genannten

Fortpflanzungsfähigkeit

sausprägungen. Wäre ein Verlust der Beischlaffähigkeit bei einer Frau hier nicht auch tatbestandsmäßig? Oder hat dieser einen anderen Namen, existiert biologisch gar nicht oder ist per se nicht gefährdet?

LH

L. H.

17.1.2021, 23:44:58

*diese

JULA

Just do Law

5.2.2021, 21:28:53

Hey L.H. interessante Frage! Ich weiß es nicht sicher, also alle Angaben sind ohne Gewähr. :D Meine Idee dazu ist allerdings, dass es tatsächlich schon biologisch bei Frauen kein echtes Pendant zur "Beischlaffähigkeit" des Mannes, also wohl zur Erektion gibt. Um Frauen die Fähigkeit zum Beischlaf zu nehmen, müsste man wohl entweder die äußeren Genitalien irgendwie verstümmeln oder gar verschließen, dann wäre jedoch wohl der § 226a StGB einschlägig. Oder aber die inneren Geschlechtsorgane verletzen, wobei dann ja vermutlich die Empfängnis-, Austragungs- oder Gebärfähigkeit verloren gehen würde. Aus diesen Gründen denke ich, dass man auf die explizite Erwähnung der weiblichen Beischlaffähigkeit verzichten kann. Aber wie gesagt, ich weiß es nicht sicher. Liebe Grüße :)

LH

L. H.

5.2.2021, 21:52:53

Hi Just do Law, danke für die Antwort :) Das kann natürlich sein, stimmt. Ich meine mich tatsächlich zu erinnern, dass unsere Biologie-L

ehre

rin in der achten Klasse uns erzählt hätte, dass Frauen ebenso eine Beischlaffähigkeit ähnlich der männlichen Erektion besäßen. Aber vielleicht habe ich das damals auch nur falsch verstanden oder erinnere es falsch ...

BBE

bibu knows best

12.8.2022, 09:54:55

Bedingt stimmt das, wenn eine Frau erregt ist, verlängert sich der Eingangsbereich Richtung Muttermund um bis zu 12 cm um den Penis des Mannes zu empfangen. :D Damit tatsächlich eine Befruchtung statt findet ist das aber nicht erforderlich. Daher würde ich schon sagen, dass bei einer Frau nicht auf den Verlust der Beischlaf Fähigkeit abgestellt wird. Hatte Bio LK:D


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