Strafrecht

BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.

Schwere Körperverletzung, § 226 StGB

Schwere Körperverletzung nach § 226 StGB Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 StGB: Seh- und Hörhilfe

Schwere Körperverletzung nach § 226 StGB Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 StGB: Seh- und Hörhilfe

2. Juli 2025

3 Kommentare

4,8(2.813 mal geöffnet in Jurafuchs)

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

T schlägt O. Infolge der Schläge wird Os rechtes Ohr taub, ihr linkes Ohr hat ein Resthörvermögen von 5%. Ohne Hörgerät nimmt O "einen neben ihr startenden LKW vergleichbar wahr wie eine Person mit intaktem Gehör eine neben sich zu Boden fallende Stecknadel". Mit Hörgerät versteht sie sehr lautes Sprechen nur, wenn sie gleichzeitig von den Lippen des Sprechenden ablesen kann.

Diesen Fall lösen 90,8 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

Einordnung des Falls

Schwere Körperverletzung nach § 226 StGB Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 StGB: Seh- und Hörhilfe

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Trotz des Hörgeräts hat O ihr "Gehör verloren" (§ 226 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 StGB).

Genau, so ist das!

Gehör ist die Fähigkeit, artikulierte Laute akustisch zu verstehen. Das Gehör ist verloren, wenn diese Fähigkeit nahezu aufgehoben ist, d.h. lediglich ein Hörvermögen von 5% auf einem Ohr verbleibt. BGH: Dass es O unter den beschriebenen Bedingungen mithilfe des Hörgeräts notdürftig gelinge, andere Personen zu verstehen, sei kein rechtlich relevanter Ausgleich für den faktischen Verlust des Hörvermögens. Die Auswirkungen der Schädigung würden hierdurch nur unwesentlich gelindert.
Dein digitaler Tutor für Jura
Strafrecht-Wissen testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

HO

Honeybee

20.5.2025, 20:22:28

Wo ist hier der Unterschied zu dem Fall, in welchem ein „neues“ Auge eingesetzt wurde und daraufhin die

schwere Körperverletzung

verneint wurde

SM2206

SM2206

22.5.2025, 20:50:10

Allenfalls, dass die neue Linse dauerhaft eingesetzt wurde, das Hörgerät aber nur lose mit dem Körper verbunden wird. Das wird das Abgrenzungskriterium sein. Überzeugt mich auch nicht so wirklich, aber irgendwo muss man eine Grenze ziehen.

SEL

Selina

10.6.2025, 09:42:44

Ich würde meinen, weil durch das "neue" Auge nun mal vollständig die Sehfähigkeit wiederhergestellt werden konnte, dementsprechend die "Langwiriegkeit" des Verletzungserfolgs abzulehnen ist. Hier ist das Opfer trotz Hörgerät doch immer noch so stark in ihrem Hörvermögen eingeschränkt, dass wir das Kriterium der "Langwiriegkeit" des Verletzungserfolges durchaus annehmen können.


Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und mit 15.000+ Nutzer austauschen.
Kläre Deine Fragen zu dieser und 15.000+ anderen Aufgaben mit den 15.000+ Nutzern der Jurafuchs-Community
Dein digitaler Tutor für Jura
Strafrecht-Wissen testen