Nr. 1: Fortpflanzungsfähigkeit muss noch nicht vorhanden sein.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T sticht aus Rache auf den Unterkörper seiner 5 Jahre alten Stieftochter O und trifft die Bauchgegend. Infolge der Schnittverletzungen wird O für ihr zukünftiges Leben empfängnisunfähig bleiben.
Einordnung des Falls
Nr. 1: Fortpflanzungsfähigkeit muss noch nicht vorhanden sein.
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. O hat "die Fortpflanzungsfähigkeit verloren" (§ 226 Abs. 1 Nr. 1 Var. 4 StGB).
Ja!