Strafrecht

BT 5: Verkehrsdelikte

Verbotene Kraftfahrzeugrennen, § 315d StGB

§ 315d Abs. 1 Nr. 1 StGB: Kein öffentlicher Straßenverkehr

§ 315d Abs. 1 Nr. 1 StGB: Kein öffentlicher Straßenverkehr

15. August 2025

4 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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T gehört eine stillgelegte Kiesgrube. Dort organisiert er ein Quad-Rennen in kleinem Kreise, an dem einige Freunde teilnehmen. Am Eingang der Kiesgrube stellt er ein Schild auf: „Betreten verboten!“

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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