§ 315d Abs. 1 Nr. 2 StGB: Kein Kfz-Rennen

14. Dezember 2024

4,8(3.686 mal geöffnet in Jurafuchs)

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

T1 und T2 fahren in getrennten Pkw zum Strand, wobei sie unterschiedliche Fahrtrouten wählen. Derjenige, der zuletzt das Ziel erreicht, soll dem anderen ein Eis ausgeben. Allerdings wollen sie bei ihrem „Rennen“ sämtliche Verkehrsregeln einhalten, was ihnen auch gelingt.

Diesen Fall lösen 84,6 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

Einordnung des Falls

§ 315d Abs. 1 Nr. 2 StGB: Kein Kfz-Rennen

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Der objektive Tatbestand des verbotenen Kraftfahrzeugrennens (§ 315d Abs. 1 StGB) ist erfüllt, wenn der Täter eine der in § 315d Abs. 1 Nr. 1-3 StGB genannten Tathandlungen im öffentlichen Straßenverkehr vornimmt.

Ja!

§ 315d StGB stellt verbotene Kraftfahrzeugrennen im öffentlichen Straßenverkehr unter Strafe. Die Norm schützt neben der Sicherheit des Straßenverkehrs auch Leib, Leben und Eigentum. Das Grunddelikt in § 315d Abs. 1 StGB ist ein abstraktes Gefährdungsdelikt in Form eines schlichten Tätigkeitsdeliktes. Der objektive Tatbestand des § 315d Abs. 1 StGB ist erfüllt, wenn der Täter im Straßenverkehr ein nicht erlaubtes Kraftfahrzeugrennen ausrichtet oder durchführt (Nr. 1) bzw. daran als Kraftfahrzeugführer teilnimmt (Nr. 2) oder sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig fortbewegt (Nr. 3).
Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und tausende Fälle wie diesen selbst lösen.
Erhalte uneingeschränkten Zugriff alle Fälle und erziele Spitzennoten in
Jurastudium und Referendariat.

2. T1 und T2 haben nach der wohl h.M. an einem „Kraftfahrzeugrennen“ teilgenommen (§ 315d Abs. 1 Nr. 2 StGB).

Nein, das ist nicht der Fall!

Kfz-Rennen sind Wettbewerbe oder Teile eines Wettbewerbs sowie Veranstaltungen zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder höchsten Durchschnittsgeschwindigkeiten mit mindestens zwei teilnehmenden Kfz. Hier fragt sich, ob auch bei Einhaltung der geltenden Verkehrsregeln ein Rennen vorliegt. Obgleich der Wortlaut dem nicht entgegensteht, geht die wohl h.M. davon aus, dass die Einhaltung der Verkehrsregeln dem Renncharakter widerspricht. Es seien nämlich gerade Geschwindigkeitsverstöße, die den Kern des besonderen Gefahrenpotentials von Kfz-Rennen ausmachen. Der bloße Wille, vor jemand anderem am Ziel zu sein, dürfe nicht pönalisiert werden. T1 und T2 halten sich an die Verkehrsregeln, sodass kein Kraftfahrzeugrennen (§ 315d Abs. 1 StGB) vorliegt.
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Der BGBoss

Der BGBoss

3.7.2020, 09:36:53

Das „wohl“ in der letzten Frage scheint verrutscht zu sein

Eigentum verpflichtet 🏔️

Eigentum verpflichtet 🏔️

9.7.2020, 19:07:13

Hallo, danke für deine Anmerkung. Das "nach wohl h.M." bedeutet "nach der wohl herrschenden Meinung", das heißt, dass beide Ansichten vertreten werden, aber wohl mehr der hier geschilderten folgen. Zum Verständnis habe ich jetzt aber nochmal den Artikel ergänzt.

YAN

yangbo

12.4.2023, 12:08:41

Würde man nicht eher am TBM „verboten“ scheitern? Finde es etwas schräg das Kraftfahrzeugrennen als solches

teleologisch

zu reduzieren, wenn man es gleichzeitig nur bei einem Regelverstoß (=verboten?) annimmt?

LO

Lorenz

8.12.2024, 16:43:32

D.h., dass eine unterschiedliche Route tatbestandlich erfasst ist?

Moltisanti

Moltisanti

9.12.2024, 21:24:23

Ja warum denn nicht ?

LO

Lorenz

10.12.2024, 17:58:01

Weil die Gefährlichkeit geringer ist, als wenn beide auf einer Strecke ein Rennen fahren? Hatte mich das einfach gefragt. Finde nicht, dass das klar aus dem TB hervorgeht.


Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und mit 15.000+ Nutzer austauschen.
Kläre Deine Fragen zu dieser und 15.000+ anderen Aufgaben mit den 15.000+ Nutzern der Jurafuchs-Community
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen