Referendariat
Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Versäumnisurteil
Klageerweiterung im Einspruchsverfahren
Klageerweiterung im Einspruchsverfahren
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
B legt Einspruch gegen einen gegen ihn ergangenen Vollstreckungsbescheid ein, der ihn verpflichtet, an K €5.000 zu zahlen. K erweitert daraufhin den geltend gemachten Anspruch um weitere €1.000. B ist im Einspruchstermin säumig.
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Einordnung des Falls
Klageerweiterung im Einspruchsverfahren
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Vollstreckungsbescheid steht einem Versäumnisurteil gleich, sodass gegen ihn der Einspruch statthaft ist.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. K kann die Klage im Einspruchstermin nur mit Zustimmung des B erweitern.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Da B im Einspruchstermin erneut säumig ist, ergeht ein zweites Versäumnisurteil (§ 345 ZPO), mit dem B zu einer Zahlung von insgesamt €6.000 verurteilt wird.
Nein, das trifft nicht zu!
4. Da B im Termin säumig ist, ergeht ein „Versäumnis- und Zweites Versäumnisurteil“.
Ja!
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