Referendariat
Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Versäumnisurteil
Umfang des Prüfungsmaßstabs: Berufung gegen zweites Versäumnisurteil nach Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid
Umfang des Prüfungsmaßstabs: Berufung gegen zweites Versäumnisurteil nach Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Schlendrian S legt gegen ein gegen ihn ergangenen Vollstreckungsbescheid Einspruch ein. Da er den Einspruchstermin versäumt, ergeht ein zweites Versäumnisurteil. Da er die Säumnis verschuldet hat, fragt er sich, ob es überhaupt noch Sinn ergibt, hiergegen Berufung einzulegen.
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Einordnung des Falls
Umfang des Prüfungsmaßstabs: Berufung gegen zweites Versäumnisurteil nach Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Grundsätzlich unterliegt ein Versäumnisurteil, gegen das der Einspruch an sich nicht statthaft ist, der Berufung nur insoweit, als sie darauf gestützt wird, dass kein Fall der schuldhaften Säumnis vorgelegen hat (§ 514 Abs. 2 S. 1 ZPO).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Diese Beschränkung nach § 514 Abs.2 ZPO gilt auch für den Prüfmaßstab in der Berufung beim zweiten Versäumnisurteil nach vorangegangenem Vollstreckungsbescheid.
Nein!
3. Die Berufung gegen ein nach Erlass eines Vollstreckungsbescheids ergangenes zweites Versäumnisurteil kann vielmehr auch darauf gestützt werden, dass dieses Versäumnisurteil nicht gesetzmäßig ergangen ist.
Genau, so ist das!
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