Landesrecht (im Aufbau)
Polizei- und Ordnungsrecht Rheinland-Pfalz
Grundlagen
Spezialgesetzliche Ermächtigungsgrundlage
Spezialgesetzliche Ermächtigungsgrundlage
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Aufgrund öffentlicher Äußerungen der Bürgermeisterin finden sich 50 Personen zu einer spontanen Kundgabe auf dem Rathausmarkt zusammen. Die Polizei will die Zusammenkunft wegen eines Verstoßes gegen die Anmeldungspflicht auflösen.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Regelt das POG das Recht der Gefahrenabwehr in Rheinland-Pfalz abschließend?
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Kann neben anwendbaren spezialgesetzlichen Regelungen immer auch auf die Regelungen des POG zurückgegriffen werden?
Nein, das trifft nicht zu!
3. Die Regelungen des VersG sperren jeglichen Rückgriff auf das POG.
Nein!
4. Ist das das Versammlungsrecht Teil der Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes?
Nein, das ist nicht der Fall!
5. Wegen des Verstoßes gegen die Anmeldungspflicht kann die Versammlung auf Grundlage der Generalklausel des § 9 Abs. 1 S. 1 POG aufgelöst werden.
Nein, das trifft nicht zu!
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Fundstellen
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