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Intimfotos nach Affärenende – Einwilligung und Löschanspruch (APR)
Sachverhalt
Reduziert auf das WesentlicheEinordnung
Intimfotos nach Beendigung der Affäre
Wie funktioniert Jurafuchs?
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Weitere für Dich ausgewählte Fälle
§ 886 BGB – Verjährungsbeginn des gesicherten Anspruchs
Verkäufer V und Käuferin K schließen 2004 formwirksam einen Grundstückskaufvertrag (Kaufpreis: € 200.000) und lassen eine Vormerkung zugunsten von K ins Grundbuch eintragen. K bezahlt zunächst € 80.000. Den Rest soll K nach Vs Aufforderung zahlen. Erst nach vollständiger Zahlung soll der Notar den Antrag auf Vollzug der Auflassung beim Grundbuchamt stellen.
„Rangsdorfer Hausdrama“ – Enger oder weiter Verwendungsbegriff (§ 996)?
V war seit 1993 Eigentümer eines Grundstücks. Ohne Vs Wissen wird ab 2008 die Zwangsversteigerung in das Grundstück betrieben. B erhält 2010 den Zuschlag und wird als Eigentümerin ins Grundbuch eingetragen. B baut ein Wohnhaus für € 500.000 auf das Grundstück. V hat inzwischen von der Versteigerung erfahren und erwirkt 2014 eine Aufhebung des Zuschlagsbeschlusses.