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§ 886 BGB – Verjährungsbeginn des gesicherten Anspruchs

einfach
schwer81 % lösen richtig
23. Juni 2026
17 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
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Verkäufer V und Käuferin K schließen 2004 formwirksam einen Grundstückskaufvertrag (Kaufpreis: € 200.000) und lassen eine Vormerkung zugunsten von K ins Grundbuch eintragen. K bezahlt zunächst € 80.000. Den Rest soll K nach Vs Aufforderung zahlen. Erst nach vollständiger Zahlung soll der Notar den Antrag auf Vollzug der Auflassung beim Grundbuchamt stellen.

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