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§ 886 BGB – Verjährungsbeginn des gesicherten Anspruchs
Sachverhalt
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V war seit 1993 Eigentümer eines Grundstücks. Ohne Vs Wissen wird ab 2008 die Zwangsversteigerung in das Grundstück betrieben. B erhält 2010 den Zuschlag und wird als Eigentümerin ins Grundbuch eingetragen. B baut ein Wohnhaus für € 500.000 auf das Grundstück. V hat inzwischen von der Versteigerung erfahren und erwirkt 2014 eine Aufhebung des Zuschlagsbeschlusses.
§ 917 BGB – Begründet eine öffentlich–rechtliche Überfahrtbaulast ein zivilrechtliches Wegerecht?
K und B sind Eigentümer benachbarter Grundstücke, die durch Grundstücksteilung entstanden sind. Auf dem Wohngrundstück von K befinden sich im Hof zwei Garagen. Das Grundstück grenzt an eine öffentliche Straße. Die Zufahrt zu den Garagen erfolgt über einen gepflasterten Weg, der über das Grundstück von B verläuft.