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Rechtsprechung Strafrecht

Klassiker im Strafrecht

Abgrenzung aberratio ictus und error in persona („Sprengfalle“)

Abgrenzung aberratio ictus und error in persona („Sprengfalle“)

8. August 2023

16 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs Illustration: T bringt an einem Auto Sprengstoff an.

T montiert mit Tötungsabsicht eine Bombe an das Auto des O, nachdem dieser es in einem Wohngebiet vor seinem Haus abgestellt hat. Nach Vorstellung des T soll diese zünden, sobald O das Auto startet. Am nächsten Tag fährt ausnahmsweise die Frau des O (X) das Auto. Als X das Auto startet, geht die Bombe hoch. X stirbt sofort.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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