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Rechtsprechung Strafrecht
Klassiker im Strafrecht
Abgrenzung aberratio ictus und error in persona („Sprengfalle“)
Abgrenzung aberratio ictus und error in persona („Sprengfalle“)
8. August 2023
16 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T montiert mit Tötungsabsicht eine Bombe an das Auto des O, nachdem dieser es in einem Wohngebiet vor seinem Haus abgestellt hat. Nach Vorstellung des T soll diese zünden, sobald O das Auto startet. Am nächsten Tag fährt ausnahmsweise die Frau des O (X) das Auto. Als X das Auto startet, geht die Bombe hoch. X stirbt sofort.
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