Strafrecht AT | Vorsatz | Irrtum über den Kausalverlauf (Herzkammer)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T will O durch einen Schuss in die linke Herzkammer töten. Wegen fehlender Übung im Schießen trifft er aber nicht die linke, sondern die rechte Herzkammer. O stirbt.
Einordnung des Falls
Strafrecht AT | Vorsatz | Irrtum über den Kausalverlauf (Herzkammer)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Vorsatz des Täters muss sich auf den Kausalverlauf beziehen.
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Ja, in der Tat!
2. Dass T die rechte Herzkammer getroffen hat, ist eine beachtliche Abweichung vom Kausalverlauf, den T sich vorgestellt hat (sog. atypischer Kausalverlauf).
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Nein!
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QuiGonTim
2.2.2022, 10:24:48
Wie genau entscheiden sich Fälle, in denen es auf atypische Kausalverläufe im Rahmen des Vorsatzes ankommt, von jenen, bei denen das Problem des atypischen Kausalverlaufs in der objektiven Zurechnung zu behandeln ist?

Lukas_Mengestu
3.2.2022, 13:32:21
Hallo QuiGonTim, die Fälle sind insoweit identisch. Die Lehre von der objektiven Zurechnung hat sich der BGH allerdings beim vollendeten, vorsätzlichen Delikt nicht als eigenständigen Prüfungspunkt zu eigen gemacht (dafür aber zB im Rahmen der Fahrlässigkeitsprüfung). Während man in der Lehre den atypischen Kausalverlauf als Prüfungspunkt der objektiven Zurechnung ansprechen würde, berücksichtigt der BGH dies im Rahmen des Vorsatzes. Unterschiede ergeben sich hierdurch im Ergebnis nicht. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Jonas22
6.6.2023, 20:17:29
Hallo Lukas Mengestu, also könnte man das Problem auch einfach schon im obj. TB bei der obj. Zurechnung ansprechen und würde beim Vorsatz dann gar kein Problem mehr aufmachen?