Strafrecht

BT 6: Urkundsdelikte u.a.

Urkundenfälschung (§ 267 StGB)

Unterschrift unter fremde Prüfungsleistung - Herstellen unechter Urkunde

Unterschrift unter fremde Prüfungsleistung - Herstellen unechter Urkunde

19. Juli 2025

14 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Während der schriftlichen Prüfungsarbeiten für das Staatsexamen gelingt es T, den Sachverhalt für die Strafrechtsklausur aus dem Toilettenfenster an ihre Bekannte B weiterzuleiten. B erstellt schnell eine Lösung und gibt T diese kurz vor Abgabeschluss. T unterschreibt die Lösung mit ihrer Kennziffer.

Diesen Fall lösen 65,8 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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