Strafrecht
BT 6: Urkundsdelikte u.a.
Urkundenfälschung (§ 267 StGB)
Unterschrift unter fremde Prüfungsleistung - Herstellen unechter Urkunde
Unterschrift unter fremde Prüfungsleistung - Herstellen unechter Urkunde
19. Juli 2025
14 Kommentare
4,7 ★ (11.372 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Während der schriftlichen Prüfungsarbeiten für das Staatsexamen gelingt es T, den Sachverhalt für die Strafrechtsklausur aus dem Toilettenfenster an ihre Bekannte B weiterzuleiten. B erstellt schnell eine Lösung und gibt T diese kurz vor Abgabeschluss. T unterschreibt die Lösung mit ihrer Kennziffer.
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