Strafrecht
BT 6: Urkundsdelikte u.a.
Urkundenfälschung (§ 267 StGB)
Abwandlung Herstellen unechter Urkunde 2
Abwandlung Herstellen unechter Urkunde 2
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Jurastudent Mike hat ein fotografisches Gedächtnis. M nutzt seine Gabe, um die schriftlichen Examensklausuren des T gegen einen Obolus anzufertigen. Dafür setzt sich M in die Prüfungen, unterzeichnet seine Lösungen jeweils mit Ts Kennziffer und gibt diese bei der Aufsicht ab.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Abwandlung Herstellen unechter Urkunde 2
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Indem M seine Lösungen mit Ts Kennziffer unterzeichnet, hat er unechte Urkunden hergestellt (§ 267 Abs. 1 Var. 1 StGB).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. T hat unechte Urkunden hergestellt, indem M die Prüfungsarbeiten mit seiner Kennziffer abgegeben hat (§ 267 Abs. 1 Var. 1 StGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
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