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§ 48 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 VwVfG: Ausschluss des Vertrauensschutzes (Erschlichene Leistung)
Sachverhalt
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§ 48 Abs. 1, Abs. 2-4 VwVfG bei Dauerverwaltungsakt
Jurastudentin Lawra (L) beantragt ein letztes Mal Ausbildungsförderung nach dem BAföG. Die Behörde (B) bewilligt die Zahlungen bis Ende September. L beendet ihr Studium allerdings schon im Juli. B hebt die Bewilligung deswegen mit Wirkung für die Zukunft auf.
Rücknahme eines begünstigenden VAs: Sonderfall: Verstoß gegen EU-Recht (Subventionen): Fall 1: Modifizierung des Vertrauensschutzes
Der lokale Energieversorger E erhält von Stadt B einen Subventionsbescheid für erneuerbare Energien. B hat die Beihilfen nicht bei der Kommission (K) angezeigt. K stellt die Unvereinbarkeit der Beihilfe mit Art. 107 Abs. 1 AEUV fest und verpflichtet die Bundesrepublik zur Rückforderung.