Zivilrecht

Werkrecht

Zustandekommen und Beendigung

Beendigung des Werkvertrags unterliegt den allgemeinen Regeln, enthält aber auch spezifische Beendigungsgründe: 1. Kündigung durch den Unternehmer, § 643 BGB

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Beendigung des Werkvertrags unterliegt den allgemeinen Regeln, enthält aber auch spezifische Beendigungsgründe: 1. Kündigung durch den Unternehmer, § 643 BGB

23. März 2026

12 Kommentare

leichtmittelschwer

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