Öffentliches Recht
VwGO
Verpflichtungsklage
Statthaftigkeit der Verpflichtungsklage bei Erlass von Verwaltungsakten gegenüber Dritten
Statthaftigkeit der Verpflichtungsklage bei Erlass von Verwaltungsakten gegenüber Dritten
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Aufgrund extrem kalten Wetters hat die Stadt S die Obdachlose O in die leer stehende Privatwohnung des P eingewiesen. Bei Frühlingsbeginn will P, dass O die Wohnung verlässt, und verlangt von S, gegen O eine "Ausweisungsverfügung" zu erlassen. S lehnt dies ab.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Statthaftigkeit der Verpflichtungsklage bei Erlass von Verwaltungsakten gegenüber Dritten
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren klagt P. Die statthafte Klageart richtet sich nach seinem Klagebegehren.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Hier verlangt P von S ausdrücklich den Erlass einer Ausweisungsverfügung gegenüber O. Diese ist ein Verwaltungsakt.
Ja!
3. Die Verpflichtungsklage ist von vornherein unstatthaft, wenn der Kläger den Erlass eines Verwaltungsakts gegenüber einem Dritten begehrt.
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Die Ausweisungsverfügung ist ein Verwaltungsakt, der P begünstigt. Für den Erlass der Ausweisungsverfügung gegenüber O ist die Verpflichtungsklage statthaft.
Ja, in der Tat!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
bibu knows best
26.6.2022, 07:47:49
Noch mal zu meinem Verständnis: es wäre aber nicht möglich mittels Verpflichtungsklage "zu verlangen" einem dritten einen belastenden VA aufzubrummen?
Nora Mommsen
7.7.2022, 12:00:34
Hallo bibu knows best, grundsätzlich ist es auch möglich auf Erlass eines belastenden VA zulasten eines Dritten zu klagen. Insbesondere aus dem baurechtlichen Nachbarschutz ist diese Konstellation bekannt. Allerdings muss der Dritte zum Einen am Verfahren beteiligt werden als Beigeladener. Des Weiteren ist umstritten, ob und unter welchen Voraussetzungen in diesen Konstellationen ein Vornahmeurteil ergehen kann oder nur ein
Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidungbesteht, sodass ein Bescheidungsurteil ergeht. Grundsätzlich ist diese Konstellation aber denkbar und gerade im öffentlichen Baurecht auch nicht selten. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team