Grundfall 2
4. Juli 2025
18 Kommentare
4,8 ★ (48.954 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der nunmehr einarmige B wird nochmal von Rentner R überfahren. Dieses mal verliert er zum Glück nicht auch noch seinen linken Arm. Er erleidet aber einen schmerzhaften offenen Bruch, den er von Chirurg C für €5.000 operieren lässt.
Diesen Fall lösen 0,0 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Grundfall 2
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ob ein Vermögensschaden vorliegt, wird durch die Differenzhypothese ermittelt.
Genau, so ist das!
2. B hat nur einen Nichtvermögensschaden erlitten, weil auch nur sein Körper unmittelbar verletzt wurde.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Nach dem Gesetz hätte R den B selbst operieren bzw. dies in Auftrag geben können, weil nach § 249 Abs. 1 BGB grundsätzlich der Schädiger selbst den ordnungsgemäßen Zustand herzustellen hat.
Ja!
4. B kann die Heilbehandlungskosten auch im Rahmen der Naturalrestitution ersetzt verlangen (§ 249 Abs. 2 S. 1 BGB).
Genau, so ist das!
5. Wenn die Heilbehandlungskosten unverhältnismäßig hoch sind, kann der Schädiger stattdessen den Geschädigten auch nur „in Geld entschädigen“ (§ 251 Abs. 2 S. 1 BGB).
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Tigerwitsch
6.3.2021, 15:14:22
Der arme B - und vor R müsste man sich in Acht nehmen 😂
Robert
11.4.2025, 10:44:59
Vielleicht sollte der B aber auch mehr achtgeben, wenn er die Straße betritt.
RedPrometheus
11.8.2022, 12:29:53
Danke, dass ihr auch beim lernen einen zum Schmunzeln bringen könnt 😅

JCF
4.6.2025, 21:17:41
Ich musste bei dem Fall an diese Szene aus den Simpsons denken (ich hoffe, der Link funktioniert): https://youtu.be/S7EfwK-_Qug?si=KGwM_6wUSQo9Hq70 😂
Maitre68
8.4.2024, 17:28:37
Nur spasseshalber. Wenn man durch einen Star-Chirurg verletzt wird, kann man dann von diesem verlangen, dass er einen höchstpersönlich operiert im Rahmen der
Naturalrestitution? Oder kann der sich da Dritten bedienen?
Timurso
8.4.2024, 19:29:28
Ja, das dürfte gehen. Schließlich gibt § 249 II 1 BGB nach seinem Wortlaut ("kann") dem Gläubiger ein Wahlrecht, nicht dagegen dem
Schuldner.

Irina95
18.4.2024, 11:35:49
Ich steh ein bisschen auf dem schlauch. „Voraussetzung ist jedoch, dass wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung (oder Zerstörung) einer Sache
Schadensersatz zu leisten ist. In allen anderen Fällen des § 249 BGB kann der Geschädigte erst nach Ablauf einer angemessenen Frist Ersatz in
Geldverlangen (§ 250 BGB)“ Was wären denn genau jetzt die anderen Fälle? Hab ich in den Fällen nicht eigentlich immer einen
Schadensersatzanspruch? Was wäre ein Beispiel wo ich eine Frist setzten müsste?

Nora Mommsen
18.4.2024, 17:18:03
Hallo Irina95, in der Tat erscheint der tatsächlich Anwendungsbereich des § 250 BGB klein. Denn im Fall einer Gesundheitsverletzung oder Sachbeschädigung kann der Geschädigte ohne
Fristsetzungnach § 249 BGB
Schadensersatz verlangen. Darunter fallen beispielsweise folgende Fälle: Wenn der
Schadenin der Belastung mit einer Verbindlichkeit besteht und dem Gläubiger deshalb ein Befreiungsanspruch zusteht. Hierfür muss jedoch stets die Belastung mit der Verbindlichkeit feststehen und der Befreiungsanspruch auf einer Verpflichtung zum
Schadensersatz beruhen. Ferner findet § 250 Anwendung bei einem
Schadenin Gestalt einer Besitzentziehung, wenn sich die
Naturalrestitutionauf die Rückgewähr der Sache beschränkt. Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
Nani123
19.10.2024, 20:59:16
Das erste Beispiel finde ich schwer zu verstehen… Kannst du vielleicht ein konkretes Beispiel zum
Schadendurch Belastung mit einer Verbindlichkeit geben? Danke

Paulah
23.8.2024, 08:58:36
Der erste Satz des Sachverhalts bezieht sich auf einen vorhergehenden Fall. Im Wiederholungsmodus kommt der vorhergehende Fall aber nicht zwangsläufig vor diesem Sachverhalt, deshalb ist die Formulierung nicht passend.

JCF
4.6.2025, 21:15:16
Der Satz "Was ist jetzt die konkrete tatsächlichen Lage des Geschädigten mit schädigendem Ereignis [...]" ist sprachlich nicht korrekt. 😉

JCF
5.6.2025, 01:38:41
Und im Sachverhalt müsste es "dieses Mal" statt "dieses mal" heißen. 😉

Linne Hempel
5.6.2025, 17:04:11
Hallo JCF, vielen Dank für Deinen Hinweis! Wir haben den Fehler auf unsere Liste gesetzt und werden ihn im nächsten Korrekturgang beheben. Deine Aufmerksamkeit hilft uns, die Qualität unserer Inhalte hochzuhalten. Wir werden diesen Thread als erledigt markieren, sobald wir den Fehler behoben haben. Beste Grüße, Linne Hempel, für das Jurafuchs-Team
Juri
27.6.2025, 22:39:38
Nehmt diesem Opi bitte endlich den Führerschein ab...