Schulung für Betriebsratsmitglieder
Betriebsverfassungsrecht II
Beteiligung in sozialen Angelegenheiten
Verteilung der Arbeitszeit I (§ 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG)
Verteilung der Arbeitszeit I (§ 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG)
7. April 2025
5,0 ★ (90 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Laut Betriebsvereinbarung dauert die Mittagspause im Versandhaus Qualle von 12-13 Uhr. Damit trotzdem das Telefon besetzt ist, ordnet Arbeitgeber Otto an, dass von Montag bis Donnerstag vier Arbeitnehmerinnen den Telefonisten abwechselnd vertreten und ihre Pause im Anschluss nachholen.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Verteilung der Arbeitszeit I (§ 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Lage Arbeitszeit unterfällt dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats (§ 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Auch die regelmäßige Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit unterfällt dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats (§ 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG).
Nein, das trifft nicht zu!
3. Kann Otto die Vertretung des Telefonisten ohne Zustimmung des Betriebsrates regeln?
Nein!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!